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FG Köln Urteil v. - 2 K 4691/99 EFG 2000 S. 1394

Gesetze: EStG § 70 Abs 2, EStG § 70 Abs 3, AO 1977 § 173

Kindergeld

Zur Abgrenzung der Änderungsvorschriften der §§ 70 Abs. 2, 70 Abs. 3 EStG und § 173 AO

Leitsatz

§ 70 Abs. 2 EStG setzt voraus, dass zunächst ein zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßiger Kindergeldbescheid ergeht, nachträglich aber die Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld wegfallen.

§ 70 Abs. 3 EStG betrifft dagegen Fälle, in denen der Kindergeldbescheid von Anfang an objektiv rechtswidrig war.

Ein Aufhebungsbescheid, mit dem die Kindergeldzahlung aufgehoben wird, "konsumiert" die Befugnis der Familienkasse, wegen ihr zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids bekannter veränderter Verhältnisse den Aufhebungszeitraum später durch weitere Aufhebungsbescheide auszudehnen.

Sind sowohl die Voraussetzungen des § 70 Abs. 3 EStG als auch die des § 173 AO erfüllt, schließt § 70 Abs. 3 EStG die Anwendung des § 173 AO aus.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1394
JAAAB-09054

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FG Köln, Urteil v. 31.08.2000 - 2 K 4691/99

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