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FG Köln Urteil v. - 2 K 5401/00 EFG 2002 S. 1179

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 Nr 1EStG § 32 Abs 4EStG § 32 Abs 4 Nr 1SGB III § 16 Nr 3SGB III § 35 Abs 1SGB III § 117 Abs 1 EWG-VO 1408/1 Art 73 EStG § 63 Abs 1

Kindergeld:

Kein Kindergeld bei Nicht-Meldung eines arbeitslosen Kindes beim Arbeitsamt

Leitsatz

Die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges arbeitsloses Kind setzt nach den einschlägigen Vorschriften des SGB III voraus, dass dieses beim Arbeitsamt gemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Kind in einem anderen EU-Staat dem Arbeitsmarkt durch Meldung bei einem privaten Arbeitsvermittler zur Verfügung steht. Dem stehen die EU-Grundfreiheiten nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1179
EFG 2002 S. 1179 Nr. 18
JAAAB-09015

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FG Köln, Urteil v. 20.06.2002 - 2 K 5401/00

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