Festsetzungsverjährung - Reichweite der Ablaufhemmung nach einer Außenprüfung
Leitsatz
Eine Betriebsprüfung, die sich auf die Einkommensteuer bezieht, hemmt nicht die Festsetzungsfrist für solche Besteuerungsgrundlagen,
die der gesonderten und einheitlichen Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO unterliegen. Die Unterscheidung zwischen Festsetzungs-
und Feststellungsverfahren verbietet den Schluss, eine für das Festsetzungsverfahren wirksame verjährungshemmende Maßnahme
wirke ebenfalls im Feststellungsverfahren verjährungshemmend.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 214 Nr. 4 EFG 2000 S. 1368 OAAAB-08974
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