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FG Köln Urteil v. - 15 K 4557/99 EFG 2002 S. 965

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Berufliche Veranlassung gegenläufiger Fahrzeitänderungen von Ehegatten

Leitsatz

Umzugskosten sind als Werbungskosten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, wenn sich die tägliche Fahrzeit um mehr als eine Stunde verkürzt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Fahrzeit des Ehegatten in gleicher Höhe verlängert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 863 Nr. 14
EFG 2002 S. 965
EFG 2002 S. 965 Nr. 15
KÖSDI 2002 S. 13452 Nr. 10
ZAAAB-08940

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FG Köln, Urteil v. 28.02.2002 - 15 K 4557/99

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