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FG Köln Urteil v. - 15 K 3668/02 EFG 2003 S. 1178

Gesetze: EStG § 32a, FGO § 74, ZPO § 251, GG Art 14

Tarif:

Ertragsteuerbelastung von 53,78 % nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1) Keine Verletzung des sog. Halbteilungsgrundsatzes, wenn die Gesamtbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei 53,78 % liegt.

2) Es besteht keine Pflicht des Finanzgerichts, das Klageverfahren auszusetzen oder zum Ruhen zu bringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 193 Nr. 4
EFG 2003 S. 1178
EFG 2003 S. 1178 Nr. 16
CAAAB-08939

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FG Köln, Urteil v. 20.05.2003 - 15 K 3668/02

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