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FG Köln Urteil v. - 14 K 6947/99 EFG 2000 S. 1251

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

Arbeitnehmer

Vom Arbeitgeber erstattete Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers als Arbeitslohn

Leitsatz

Die Rückerstattung, die eine Fluggesellschaft ihren angestellten Flugzeugführern für einen Teil der von diesen selbst zu tragenden Ausbildungskosten in der gesellschaftseigenen Flugschule gewährt, steht im Hinblick auf die Höhe des gewährten Vorteils im erheblichen Eigeninteresse der betroffenen Arbeitnehmer und stellt Arbeitslohn dar. Die Absicht des Arbeitgebers, durch diese Maßnahme soziale Spannungen innerhalb der Belegschaft zu vermeiden, führt nicht zu einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1251
TAAAB-08929

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 19.07.2000 - 14 K 6947/99

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