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FG Köln Urteil v. - 13 K 2889/02 EFG 2003 S. 6

Gesetze: AO 1977 § 162, AO 1977 § 158, AO 1977 § 90

Verfahren:

Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Einmann-GmbH

Leitsatz

1) Das Ergebnis einer formell ordnungsgemäßen Buchführung kann nur dann ganz oder teilweise verworfen werden, wenn die Würdigung des Sachverhalts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ergibt, dass die Buchführung ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist.

2) Der Umfang der Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO des gesetzlichen Vertreters einer GmbH betrifft auch im Fall der Einmann-GmbH nur die Sphäre der juristischen Person. Hierzu gehört nicht der die Privatsphäre des Geschäftsführers betreffende persönliche Wissensbereich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1529 Nr. 24
EFG 2003 S. 6
EFG 2003 S. 6 Nr. 1
KÖSDI 2003 S. 13604 Nr. 2
IAAAB-08856

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FG Köln, Urteil v. 25.07.2002 - 13 K 2889/02

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