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FG Köln Urteil v. - 10 K 3932/98

Gesetze: EStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 4

Betriebseinnahmen:

Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer Auslandsreise

Leitsatz

1) Betriebseinnahmen sind alle Zuwendungen in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Wertzugänge sind alle in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen und nicht nur einen ideellen Wert besitzen und damit eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers zur Folge haben.

2) Der Wert zugewendeter Auslandsreisen, die auch im Wirtschaftsverkehr einen nicht nur geringen Geldwert besitzen, können Betriebseinnahmen sein.

3) Liegt einer Auslandsreise ein offensichtlich unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde, sind die Reiseaufwendungen in aller Regel ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzurechnen, selbst wenn derartige Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden können. Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig in den Hintergrund, es sei denn die Verfolgung privater Interessen bildet einen Schwerpunkt der Reise.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1075 Nr. 18
CAAAB-08751

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FG Köln, Urteil v. 22.05.2003 - 10 K 3932/98

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