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BFH 23.04.1992 IV R 46/91
Einkommensteuer; | Vertretung eines minderjährigen Kindes durch Ergänzungspfleger (§ 4 EStG; § 42 AO)
Grundsätzliche Voraussetzung für die stl. Anerkennung eines Mietvertrags zwischen einem minderjährigen Kind als Vermieter und seinem Vater als Mieter ist, daß das Kind bei Abschluß des Mietvertrags durch einen Ergänzungspfleger vertreten ist ().