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FG Köln Urteil v. - 10 K 2394/93 EFG 2001 S. 1287

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 12 Satz 2, AO 1977 § 12 Satz 2 Nr 1, AO 1977 § 10, EStG § 15 Abs 1

Personengesellschaften:

Mitunternehmerschaft bei sog. Meta-Verbindungen

Leitsatz

1) Meta-Verbindungen können steuerlich als Mitunternehmerschaften zu beurteilen sein. Es ist unerheblich, dass es sich bei Meta-Verbindungen um Innengesellschaften handelt.

2) Wird bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft die Leitung gemeinschaftlich von beiden Gesellschaftern ausgeübt, kann an den beiden Orten, von denen aus die Gesellschafter tätig werden, jeweils ein Ort der Leitung und damit eine Betriebsstätte vorliegen. Liegen keine Anhaltspunkte für einen anderen Aufteilungsmaßstab vor, ist der Gesamtgewinn beiden Betriebsstätten zur Hälfte zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 969 Nr. 18
EFG 2001 S. 1287
IAAAB-08736

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 22.03.2001 - 10 K 2394/93

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