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FG Köln Urteil v. - 10 K 1132/02 EFG 2003 S. 1507

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 c, UStG § 12

Umsatzsteuer:

Ermäßigter Steuersatz

Leitsatz

Die Übersetzung von Nachrichten in die Gebärdensprache unterfällt als Leistung dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG, da diese Leistung der redaktionellen Bearbeitung und Verbreitung von Nachrichten vergleichbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1507
EFG 2003 S. 1507 Nr. 20
PAAAB-08725

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 26.06.2003 - 10 K 1132/02

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