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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 5013/97 EFG 2002 S. 126

Gesetze: EStG § 13a Abs. 6 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStR 2000 R 34 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 2

Keine Minderung der Herstellungskosten durch öffentliche Zuschüsse

Leitsatz

  1. Öffentliche, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse führen nicht zu einer Minderung der Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.

  2. Die Ausübung des durch die Verwaltungsanweisung eingeräumten Wahlrechts, die Herstellungskosten anteilig um die empfangenen Zuschüsse zu mindern, um eine sofortige Versteuerung zu vermeiden, kann gegen den erklärten Willen des Steuerpflichtigen nicht unterstellt werden, wenn eine Besteuerung der Zuschüsse unterblieben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 126
EFG 2002 S. 126 Nr. 3
LAAAB-08709

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.08.2001 - 9 K 5013/97

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