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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 1071/02 EFG 2003 S. 1206

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO § 41 Abs. 2

Nachweiserfordernis für Scheinlieferungen

Leitsatz

1. Hinterziehung der Umsatzsteuer führt nur dann zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn über die Umsatzsteuerhinterziehung hinaus, die lediglich das Steuerschuldverhältnis des hinterziehenden Unternehmens zum Finanzamt betrifft, Scheinlieferungen bzw. Karusselllieferungen vorliegen.

2. Die Gründung einer GmbH zum Zwecke der Umsatzsteuerhinterziehung enthält noch nicht die für die Versagung des Vorsteuerabzugs erforderlichen konkreten Anhaltspunkte dafür, dass an den Leistungsempfänger nur Scheinlieferungen ausgeführt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1206
EFG 2003 S. 1206 Nr. 16
YAAAB-08654

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 22.07.2002 - 6 V 1071/02

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