Steuerbarkeit der Leistung bei Zahlungen zur Auflösung eines Beratervertrages.
Leitsatz
1. Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen sind kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrecht, wenn die Zahlungen nicht
für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlenden nach Gesetz oder Vertrag für
einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat.
2. Sind sich die Vertragspartner darüber einig, das kein Anspruch aus dem ursprünglichen Beratungsvertrag, sondern ein Schadensersatzanspruch
wegen einer schwer wiegenden Vertragsverletzung geltend gemacht wird und waren Gegenstand der Einigung über die Zahlungen
letztlich nur noch die Entschädigungsmodalitäten bzw. die Höhe der Entschädigung, so begründet die Einigung keinen steuerbaren
Umsatz.
3. Wird ein anwaltlicher Beratungsvertrag durch eine Auflösungsvereinbarung gegen Zahlung einer Ersatzleistung aufgehoben,
ist das gezahlte Entgelt keine steuerbare Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 475 Nr. 8 EFG 2003 S. 1421 EFG 2003 S. 1421 Nr. 19 INF 2003 S. 731 Nr. 19 KÖSDI 2003 S. 13939 Nr. 11 OAAAB-08653
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.04.2003 - 6 K 982/99
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