Reiserücktrittskostenversicherung als umsatzsteuerfreie selbständige Versicherungsleistung
Leitsatz
Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Abschluss von Reiserücktrittskostenversicherungen ist nicht Bestandteil
der einheitlichen sonstigen Reiseleistung (UStG § 25 Abs. 1 Satz 3UStG)
Bei der Verschaffung der Reiserücktrittskostenversicherung handelt es sich um eine selbständige Hauptleistung. Die dafür
gezahlte Vergütung ist nach § 4 Nr. 10b UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die in Abschnitt 272 Abs. 11 UStR 2000 vorgenommene formale Differenzierung zwischen obligatorischer - im Reispreis enthaltener
- und fakultativer - gesondert berechneter - Reiserücktrittskostenversicherung ist mit dem Sinn und Zweck des § 4 Nr. 10b
UStG nicht vereinbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1409 Nr. 22 EFG 2002 S. 1409 EFG 2002 S. 1409 Nr. 21 AAAAB-08636
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 08.04.2002 - 6 K 1925/99
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