Grunderwerbsteuerpflicht bei Grundstücksübergang durch Spaltung und Ausgliederung
Leitsatz
1. Der Grundstücksübergang im Wege der Spaltung durch Ausgliederung und Übernahme nach §§ 123 ff. UmwG unterliegt gemäß §
1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
2. Die GrESt entsteht in diesem Fall mit der Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister.
3. Die Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs setzt stets rechtsgeschäftlich wirksame Willenserklärungen der Vertragsschließenden
voraus, durch die eine Bindung der Beteiligten an das vorgenommene Rechtsgeschäft eingetreten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 877 HAAAB-08625
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.11.2002 - 5 K 5100/99
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