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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 1668/00 EFG 2001 S. 125

Gesetze: EStG § 3 Nr. 36, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3

Keine sittliche Verpflichtung aufgrund langjähriger enger Beziehung

Leitsatz

  1. Die Entgegennahme von Geldleistungen im Zusammenhang mit nicht auf familienrechtlicher Grundlage erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen läßt auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht schließen.

  2. Eine langjährige enge Beziehung begründet noch keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Pflege- und Betreuungsleistungen, die zur Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 36 EStG führt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 125
CAAAB-08618

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.09.2000 - 5 K 1668/00

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