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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 5327/99

Gesetze: AO § 91 AEAO zu § 91 Abs. 4 GG Art. 103 Abs. 1 HDSG § 8 Abs. 1

Akteneinsicht im Steuerermittlungsverfahren

Leitsatz

1. Nach der Abgabenordnung (AO) besteht kein gesetzlich normierter Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Steuerermittlungsverfahren.

2. Der Steuerpflichtige hat im Steuerermittlungsverfahren lediglich einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auf Akteneinsicht im Wege pflichtgemäßen Ermessens entschieden wird.

3. Im Rahmen der Ermessensabwägung ist zwischen dem Interesse des Steuerpflichtigen an einer vollständigen Akteneinsicht und der möglichen Gefährdung der im laufenden Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel durch das Einsichtsverlangen abzuwägen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAB-08552

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.03.2001 - 2 K 5327/99

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