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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1949/01

Gesetze: AuslG § 15AuslG § 3 Abs. 1 Satz 1AuslG § 10EStG § 62 Abs. 2 BKGG § 1 Abs. 3 AAV § 5 Nr. 2 DA FamEStG 62.4.1 Abs. 1 Satz 3

Zeitpunkt des Kindergeldbezugs bei Einreise eines Ausländers

Leitsatz

1. Eine per Visum erteilte Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer unbefristeten Erwerbstätigkeit bei einer inländischen Firma berechtigt zum Bezug von Kindergeld.

2. Ein Kindergeldanspruch wird nicht erst durch die Verlängerung einer zunächst als Visum erteilten Aufenthaltserlaubnis begründet.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 658 Nr. 11
TAAAB-08540

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.02.2003 - 2 K 1949/01

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