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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 4061/99 EFG 2002 S. 12

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Nr. 3BGB § 718;

Afa-Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks in eine GbR

Leitsatz

  1. Bei Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand liegt keine Weiterveräußerung mit Realisierung des Grundstückswertes vor.

  2. Die Afa eines Grundstücks ist bei Einbringung in eine GbR nach den ursprünglichen Anschaffungskosten vermindert um die bereits steuerlich berücksichtigte Afa vorzunehmen und nicht nach dem Verkehrswert im Zeitpunkt der Einbringung zu bemessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 734 Nr. 12
EFG 2002 S. 12
EFG 2002 S. 12 Nr. 1
KAAAB-08530

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.09.2001 - 1 K 4061/99

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