1. Die Rückwirkung des am in Kraft getretenen Jahressteuergesetzes 1997 auf vor Inkrafttreten des Gesetzes
verwirklichte Erbschaftssteuerfälle ist nicht verfassungswidrig, da der Bürger in dem Zeitpunkt auf den die Rechtsfolge zurückbezogen
wird auf Grund der Entscheidung des , BStBl II 1990, 671), in dem dem
Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt wurde, bis zum eine neue gesetzliche Regelung wegen ungleicher Bewertungsmaßstäbe
zu schaffen, mit der neuen Regelung rechnen musste.
2. Gehört zum Vermächtnis des Erblassers die Übertragung eines Grundstücks, das im Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr zum
Nachlass gehört, erfolgt die Bewertung des Wertersatzanspruches des Vermächtnisnehmers mit dem Nennwert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1400 EFG 2003 S. 1400 Nr. 19 LAAAB-08521
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.02.2003 - 1 K 1684/00
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