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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2224/01 EFG 2002 S. 829

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Steuerbare sonstigen Leistung bei nachträglicher Geldzahlung

Leitsatz

Für die Annahme einer steuerbaren Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG kommt es nicht entscheidend darauf an, ob vor oder bei Leistungserbringung eine Entgeltsvereinbarung getroffen worden ist, es reicht aus, wenn der Leistende nachträglich ein Entgelt akzeptiert, das in ursächlichem Zusammenhang zur Leistungserbringung steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1120 Nr. 18
EFG 2002 S. 829
EFG 2002 S. 829 Nr. 13
EAAAB-08490

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 30.01.2002 - 13 K 2224/01

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