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BFH 25.05.1992 VI R 91/89
Lohnsteuer; | Aufwendungen für Fahrt und Übernachtung anläßlich einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung (§§ 19, 40 EStG)
Aufwendungen eines ArbG für den Flug und die Übernachtung der AN einer auswärtigen Niederlassung des Unternehmens sind entsprechend dem auch dann Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung und damit Arbeitslohn, wenn die Betriebsveranstaltung eine Besichtigung des Werks am Hauptsitz des Unternehmens einschließt. Etwas anderes gilt dann, wenn die Werksbesichtigung aus betrieblichen Gründen erforderlich war.