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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 289/01 EFG 2003 S. 851

Gesetze: EStG § 22, EStG § 22 Nr. 3

Eigenprovision als Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Die Unterbeteiligung des Versicherungsnehmers am Provisionsanspruch des Versicherungsvermittlers ("Eigenprovision") führt zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 790 Nr. 13
EFG 2003 S. 851
MAAAB-08295

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.11.2002 - V 289/01

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