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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 128/00 EFG 2003 S. 94

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Honorarzahlungen für Presseinformationen als sonstige Einkünfte

Leitsatz

Honorarzahlungen für Presseinformationen stellen unabhängig davon sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG dar, ob sie nach Vorstellung des Informanten in einem Gerichtsverfahren oder für einen Presseartikel verwendet werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1498 Nr. 24
EFG 2003 S. 94
EFG 2003 S. 94 Nr. 2
WAAAB-08218

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.07.2002 - VI 128/00

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