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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 47/01 EFG 2002 S. 1494

Gesetze: AO § 165 Abs. 1, AO § 351 Abs. 1, AO § 363, FGO § 101, FGO § 102

Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung angefochtener Steuerbescheide

Leitsatz

§ 42 FGO in Verbindung mit § 351 AO steht einer Verpflichtungsklage, die auf die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 AO gerichtet ist, nicht entgegen. Zur Frage, ob ein Verfahren spruchreif ist, wenn in Folge einer Selbstbindung der Verwaltung eine sogenannte "Ermessenreduzierung auf Null" vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1475 Nr. 23
EFG 2002 S. 1494
EFG 2002 S. 1494 Nr. 23
RAAAB-08182

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.07.2002 - II 47/01

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