Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von Lohnsteuer und Nebenabgaben
Leitsatz
Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, die der GmbH obliegenden Pflichten zu erfüllen. dazu gehört auch die pünktliche
Zahlung der fälligen Lohnsteuern und Nebenabgaben.
Es ist zwar grundsätzlich möglich, die Leitungsfunktionen zwischen mehreren Geschäftsführern verantwortlich aufzuteilen. Dies
gilt jedoch nicht mehr dann, wenn die Gesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten gerät und dadurch die Verletzung steuerlicher
Pflichten möglich wird.
Duldet der Geschäftführer die Geschäftsführung durch einen anderen, so hat er durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen sicher zu
stellen, dass dieser die steuerlichen Verpflichtungen der GmbH ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1342 EFG 2002 S. 1342 Nr. 21 YAAAB-08158
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2002 - II 313/01
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