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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - V 283/01

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 20

Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren, wenn das Finanzamt Darstellungen des Steuerfahndungsprüfers im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung übernimmt (hier u. a.: der StPfl. habe über Tafelpapiere verfügt und diese nach Luxemburg transferiert), ohne die Tatsachen, auf denen die Darstellungen beruhen, substantiiert und schlüssig darzulegen

Leitsatz

Darlegungspflichten und Glaubhaftmachung durch das Finanzamt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Fundstelle(n):
AAAAB-08153

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 30.05.2002 - V 283/01

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