Verluste gutgeschriebener Renditen aus einer spekulativen Geldanlage keine nachträglichen Werbungskosten
Leitsatz
Der Umstand, dass gutgeschriebene, aber nicht ausgezahlte, sondern einverständlich zur Kapitalerhöhung vorgesehene "Renditen"
aus einer spekulativen Geldanlage als Einkünfte der Besteuerung unterworfen worden sind, berechtigt auch bei einem Verlust
der Anlagebeträge nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht zur Anerkennung von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen in Folgejahren.
Fundstelle(n): LAAAB-08145
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2001 - III 7/01
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