Abzugsfähigkeit von Spenden bei Neuaufnahme in einen Golf-Club
Leitsatz
Die Aufhebung der Gemeinnützigkeit eines Vereins stellt für den Einkommensteuerbescheid eines Vereinsmitglieds, das dem Verein
Spenden zugewendet hat, kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
Von der Führung eines Vereins (Golf-Club) erwartete Spenden, die von Neumitgliedern im Zusammenhang mit der Aufnahme in den
Verein erwartet werden, stellen dann keine sog. ”Beitrittsspenden” dar, wenn die Zahlung rechtlich nicht eingefordert werden
kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 717 Nr. 11 EFG 2002 S. 545 YAAAB-08051
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.12.2001 - II 657/99
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