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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 44/99 EFG 2002 S. 292

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1

Leistungen sog. Abmahnvereine gegenüber den abgemahnten Unternehmen nicht steuerbar

Leitsatz

Sogenannte Abmahnvereine erbringen mit Abmahnungen und der Anforderung von Unterlassungserklärungen keine umsatzsteuerbare Leistung gegenüber den abgemahnten Unternehmern. Ein Vorsteuerabzug aus den in diesem Tätigkeitsbereich angefallenen Kosten entfällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 391 Nr. 6
EFG 2002 S. 292
EFG 2002 S. 292 Nr. 5
IAAAB-08013

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.10.2001 - VII 44/99

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