Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei einem Gebäude, das sich zum Erwerbszeitpunkt in einem desolaten Zustand
befand / wirtschafltiches Eigentum
Leitsatz
1. Die im zeitlichen Anschluß an den Erwerb eines Hauses gewonnene Erkenntnis, daß das Gebäude sich nicht nur in einem desolaten
Zustand befindet, sondern auch noch in einem Teilbereich vom Hausschwamm befallen ist, rechtfertigt keine Absetzung für außergewöhnliche
Abnutzung.
2. Eine schuldrechtliche Verpflichtung, nicht ohne Einwilligung des Käufers über den Gegenstand zu verfügen, versetzt den
Erwerber nicht in die Lage, den Berechtigten von einer Verfügung über den Gegenstand auszuschließen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): SAAAB-07700
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2000 - V 73/96
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.