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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 7766/00 E EFG 2002 S. 464

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 1 Satz 2, EStG § 52 Abs. 39 Satz 1

Entnahme vor Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 keine Anschaffung; unwiderrufliches Verkaufsangebot als Veräußerung

Leitsatz

  1. Gibt der Steuerpflichtige für ein im Jahre 1992 aus dem Betriebsvermögen entnommenes Grundstück im Jahre 1998 ein unwiderrufliches Verkaufsangebot ab, das im Jahre 1999 durch den Käufer angenommen wird, so stellt die Entnahme vor dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 keinen Anschaffungstatbestand dar. Dies folgt sowohl aus der gesetzlichen Übergangsregelung wie aus dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot.

  2. Ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des StEntlG 1999/2000/2002 bestehendes unwiderrufliches Verkaufsangebot ist dem Abschluss des Kaufvertrages gleichzustellen. Die Besteuerung des privaten Veräußerungsgeschäfts kann daher nur im Veranlagungszeitraum der Abgabe des Verkaufsangebots erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 464
EFG 2002 S. 464 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13304 Nr. 6
YAAAB-07669

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.12.2001 - 9 K 7766/00 E

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