Lohnsteuerpflichtiger Vorteil bei Teilnahme an Händler-Incentive-Reisen nur bei Vorliegen eines 'Entlohnungscharakters'
Leitsatz
Die obligatorische regelmäßige Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an den von ihrem Arbeitgeber zur Förderung seines Absatzes
jährlich veranstalteten Händler-Incentive-Reisen begründet wegen dessen ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses keinen
lohnsteuerpflichtigen Vorteil, wenn allein die Zuständigkeit der Arbeitnehmer für einen bestimmten Vertriebsbereich für ihre
Teilnahme maßgeblich ist, den Arbeitnehmern die Betreuung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Händler obliegt und
zur Belohnung verdienter Mitarbeiter des Arbeitgebers andersartige Incentivreisen durchgeführt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 275 Nr. 5 EFG 2003 S. 312 EFG 2003 S. 312 Nr. 5 VAAAB-07657
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.1999 - 9 K 3412/97 H (L)
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