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Finanzgericht Düsseldorf BFH Urteil v. - 8 K 3273/94

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO § 42, GmbHG § 32a Abs. 1, GmbHG § 32a Abs. 3

Zwischenvermietung zum Zwecke der Vermeidung einer Haftung nach § 32a GmbHG als Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz

Bei der Einschaltung eines Zwischenmieters in die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines als wesentliche Betriebsgrundlage fungierenden Grundstücks an die von dessen Eigentümer beherrschte GmbH wird keine Betriebsaufspaltung begründet, wenn diese Gestaltung nicht zum Zwecke der Steuerumgehung, sondern zur Vermeidung der Haftungsrisiken der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung gewählt worden ist.

Fundstelle(n):
CAAAB-07620

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf BFH, Urteil v. 09.01.1997 - 8 K 3273/94

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