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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4996/99 GE EFG 2002 S. 303

Gesetze: AO § 110 Abs. 1, AO § 121 Abs. 1, AO § 126 Abs. 3, AO § 355, AO § 358

Keine Wiedereinsetzung bei verfristetem Einspruch gegen einen ohne Steuererklärung erlassenen (Grunderwerb-)Steuerbescheid, wenn dieser objektiv verständlich ist

Leitsatz

Bei einem ohne vorausgegangene Steuererklärung erlassenen Grunderwerbsteuerbescheid kann im Falle der Versäumung der Einspruchsfrist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht hinreichender Begründung gewährt werden, wenn er aufgrund der Angabe des Erwerbsvorgangs, der Rechtsgrundlagen, der Bemessungsgrundlage und der Steuer objektiv, also für einen nicht mit der Sache befassten Dritten, verständlich ist. Denn eine Abweichung von der Erklärung des Steuerpflichtigen oder von einer mehrjährigen Übung bei der Würdigung eines bestimmten Sachverhalts kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 588 Nr. 9
EFG 2002 S. 303
EFG 2002 S. 303 Nr. 6
EAAAB-07602

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.11.2001 - 7 K 4996/99 GE

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