Fahrtkosten eines wesentlich beteiligten Gesellschafters zur Überwachung der Produktionsabläufe als Anschaffungskosten der
Beteiligung
Leitsatz
Fahrtkosten, die ein an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiliger Gesellschafter aufwendet, um zur Verminderung der
Betriebsausgaben und Stärkung der Ertragskraft der Kapitalgesellschaft regelmäßig deren Produktionsabläufe zu überwachen,
können wegen ihrer vorrangigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und ihrer daraus folgenden Zuordnung zu den
Anschaffungskosten der Beteiligung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1070 Nr. 20 EFG 2000 S. 995 NAAAB-07596
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.06.2000 - 7 K 3185/97 E
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