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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1200/02 G, F EFG 2003 S. 1598

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, HGB § 22 Abs. 1

Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1. Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines Einzelunternehmens an eine mit Beteiligung einer nahestehenden Person bargegründete GmbH zu Buchwerten veräußert, so wird trotz nachfolgender Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Betriebsgrundstücks und der Steuerverhaftung der wesentlichen Fremdbeteiligung nach § 17 EStG der dem Nur-Betriebsgesellschafter zugewendete Anteil an den stillen Reserven der übertragenen Wirtschaftsgüter gewinnrealisierend entnommen.

2. Bei einer derartigen Betriebsaufspaltung geht auch der Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft über, wenn dieser nicht ausschließlich durch das verpachtete Betriebsgrundstück verkörpert wird, dessen langfristige Nutzung gesichert ist und das Recht zur Nutzung des Firmennamens mitübertragen wurde.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1425 Nr. 24
EFG 2003 S. 1598
EFG 2003 S. 1598 Nr. 22
INF 2003 S. 845 Nr. 22
KAAAB-07584

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2003 - 7 K 1200/02 G, F

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