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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 6898/00 K, F EFG 2003 S. 1036

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Angemessenheit einer Tantiemezusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers: Maßgeblich sind die Gesamtbezüge (Abweichung zu BFH)

Leitsatz

Die Angemessenheit einer Tantiemezusage gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann mangels Absehbarkeit der Ertragsentwicklung zum Zusagezeitpunkt und Feststellbarkeit einer entsprechenden allgemeinen Übung nicht nach der im (BStBl II 1995, 549) befürworteten 25:75-Relation zum Festgehalt, sondern - vorbehaltlich anderweitiger Begrenzungen - nur als Teil der Gesamtbezüge beurteilt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 991 Nr. 16
EFG 2003 S. 1036
EFG 2003 S. 1036 Nr. 14
KÖSDI 2003 S. 13828 Nr. 8
QAAAB-07569

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2003 - 6 K 6898/00 K, F

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