Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, wenn Rechnungsaussteller ein sog. Serviceunternehmen ist
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug ist wegen fehlender Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer zu versagen, wenn
sich die Funktion des Rechnungsausstellers darauf beschränkt, den tatsächlichen Leistungserbringern zu ermöglichen, unter
fremdem Namen Verträge abzuschließen, Rechnungen zu erstellen und Gelder zu vereinnahmen (sog. Serviceunternehmen). Die zivilrechtliche
Verpflichtung des Rechnungsausstellers zur Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht entscheidend (Abgrenzung zum , BFH/NV 2000, 353).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1626 YAAAB-07549
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.05.2001 - 5 V 7603/00 A (U)
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