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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 5 V 2670/00 A (AO) EFG 2000 S. 1108

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 175 Abs. 2, AO § 233a Abs. 1 Satz 1, AO § 233a Abs. 2a, UStG § 9 Abs. 1

Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung als rückwirkendes steuerliches Ereignis

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Steuerfestsetzung nur dann auf einem rückwirkenden Ereignis mit Auswirkung auf den Beginn des Zinslaufs i. S. d. § 233 AO beruht, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt eine Änderung des bestandskräftigen Bescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ermöglichte, oder ob es ausreicht, wenn dem Ereignis (Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung) nach dem materiellen Recht rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1108
KAAAB-07545

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000 - 5 V 2670/00 A (AO)

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