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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 V 1466/02 A (Vta, Z, EU)

Gesetze: ZK Art. 202 Abs. 3 3. Anstrich TabStG § 21UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz

Besitzwille und konkrete Einwirkungsmöglichkeit bei Einlagerung unverzollter und unversteuerter Zigaretten

Leitsatz

Für die Entstehung der Zoll- und Steuerschuld durch Besitz vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet verbrachter Zigaretten muss die von einem Besitzwillen getragene konkrete Einwirkungsmöglichkeit des Abgabepflichtigen auf die eingelagerte Ware festgestellt werden. Hieran fehlt es, wenn ein Mieter eine von ihm angemietete Garage nicht selbst nutzt und keine Kenntnis von der Art der dort eingelagerten Ware hat.

Fundstelle(n):
FAAAB-07512

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.05.2002 - 4 V 1466/02 A (Vta, Z, EU)

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