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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3130/99 EU

Gesetze: KN 9701 KN 9706 UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1UStG Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Nr. 53a

Tarifierung als Gemälde

Abgrenzung zum gewerblichen Erzeugnis

Leitsatz

Die Einfuhr eines über 100 Jahre alten handbemalten japanischen Wandschirms unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gemälde, wenn das Bildwerk in Abgrenzung zu einem gewerblichen Erzeugnis eine individuelle künstlerische Schöpfung ist und zum Zeitpunkt der Einfuhr die künstlerische Darstellung gegenüber der ursprünglichen Widmung als Gebrauchsgegenstand im Vordergrund steht.

Fundstelle(n):
AAAAB-07489

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.09.2000 - 4 K 3130/99 EU

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