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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 122/01 H (U) EFG 2003 S. 666

Gesetze: AO § 171 Abs. 3a Satz 1, AO § 171 Abs. 3a Satz 3, AO § 191 Abs. 3, FGO § 68, FGO § 100 Abs. 1 Satz 1

Keine entsprechende Anwendung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO bei Kassation eines Bescheides durch das Finanzamt

Leitsatz

Die Hemmung der Festsetzungsverjährung eines Haftungsanspruchs endet auch dann mit der Rücknahme des angefochtenen Haftungsbescheids im Klageverfahren, wenn dieser Bescheid zugleich durch einen neuen, ergänzende Ermessenserwägungen enthaltenden Haftungsbescheid ersetzt wird. Die Regelung über die Verlängerung der Ablaufhemmung bei gerichtlicher Kassation kann wegen des entgegenstehenden eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht entsprechend auf den Fall der Aufhebung und Ersetzung durch die Finanzbehörde angewandt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 666
XAAAB-07451

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.03.2003 - 3 K 122/01 H (U)

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