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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4883/97 E EFG 2003 S. 1793

Gesetze: EStG § 14, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Abgrenzung zwischen steuerbegünstigter Betriebsaufgabe und Fortführung durch Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Der Gewinn aus der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebes ist nicht tarifbegünstigt, wenn zurückbehaltene Grundstücke und Betriebsgebäude, die zuvor von einem Blumengroßhandel des Inhabers mitgenutzt wurden, nunmehr an eine zur Fortführung des Handelsbetriebs gegründete GmbH vermietet und deshalb wesentliche Teile des bisherigen Betriebsvermögens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur Erzielung gewerblicher Einkünfte verwendet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1793
EFG 2003 S. 1793 Nr. 24
FAAAB-07431

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2001 - 1 K 4883/97 E

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