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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 4946/98 E EFG 2000 S. 1129

Gesetze: EStG § 33

Hausratswiederbeschaffungskosten bei Aussiedlern aus Kasachstan

Leitsatz

  1. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von im Herkunftsland verbliebenem Hausrat eines Aussiedlers können nur als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Verlust auf einem unabwendbaren Ereignis beruht.

  2. Nach den Verhältnissen im Jahre 1995 bestand in Kasachstan für Volksdeutsche weder ein Zwang zum Verlassen des Landes aufgrund politischer Verfolgung noch zur entschädigungslosen Aufgabe des Hausrats.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 908 Nr. 17
EFG 2000 S. 1129
CAAAB-07406

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.06.2000 - 18 K 4946/98 E

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