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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 658/99 E EFG 2002 S. 1585

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen zur Erweiterung der Flugberechtigung als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines nach Abschluss seiner Berufsausbildung als Verkehrspilot zwischenzeitlich als Produktmanager tätigen Steuerpflichtigen zum Erwerb der Flugberechtigung für einen weiteren Flugzeugtyp können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ihr konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung als Pilot und damit ihr Charakter als Fortbildungskosten durch parallele Bewerbungen bei Luftfahrtunternehmen belegt wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 134 Nr. 3
EFG 2002 S. 1585
EFG 2002 S. 1585 Nr. 24
YAAAB-07361

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.08.2002 - 16 K 658/99 E

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