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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 2336/97 E

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3 Satz 2, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Maschinenveräußerung durch Baumaschinenhandel in zeitlichem Zusammenhang mit geplanter Betriebsaufgabe als laufender Gewinn

Leitsatz

Ist Gegenstand eines Unternehmens der Handel mit Baumaschinen und deren Vermietung, so rechnen Erlöse aus der Veräußerung dieser Maschinen im zeitlichen Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsaufgabe nicht zum begünstigten Aufgabegewinn, sondern sind Teil des laufenden Gewinns aus der normalen Geschäftstätigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-07325

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.04.2000 - 15 K 2336/97 E

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