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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 5911/99 E EFG 2003 S. 40

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4

Entstehungszeitpunkt von Auflösungsverlusten und nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG

Leitsatz

1. Der Auflösungsverlust aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird regelmäßig erst mit dem Abschluss des Konkursverfahrens realisiert.

2. Ein früherer Realisationszeitpunkt kommt auch bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft nicht in Betracht, wenn die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs besteht. Dies ist anzunehmen, wenn die Masse zur Befriedigung der bevorrechtigten Gläubiger ausreicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 139 Nr. 3
EFG 2003 S. 40
EFG 2003 S. 40 Nr. 1
YAAAB-07280

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - 13 K 5911/99 E

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