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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 4415/93 E EFG 2002 S. 418

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Kein berechtigtes Interesse an Fortsetzungsfeststellungklage zwecks Feststellung aller strittigen Besteuerungsgrundlagen nach Streiterledigung

Leitsatz

Nach Erledigung des Streits über die Steuerfestsetzung durch Verlustvortrag besteht auch im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Amtshaftung kein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Rechtsstreits mit dem Ziel der Feststellung aller strittigen Besteuerungsgrundlagen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 418
IAAAB-07268

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.11.2000 - 13 K 4415/93 E

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